Hilfsmittel im AHV-Alter

 

Wie verhält sich das eigentlich im Rentenalter? Erhalte ich Unterstützung bei der Zahlung meines 3-Rad Scooters?

Hier unsere Antwort: 

Wenn Sie das Formular: Hilfsmittel der AHV ausfüllen und einen Rollstuhl beantragen, können sie pauschal 900 CHF (für Elektro Rollstuhl) erhalten, die Sie dann an die Zahlung des Scooters verwenden können.

Ein Arztzeugnis und die Rechnungskopie ist dem Formular (009.001) beizulegen.  

Eventuell könnte auch eine Pro Senectute Stelle in Ihrem Wohnkanton bei der Finanzierung weiterhelfen (durch Darlehen oder Beiträge).

weitere Auskünfte erteilt Ihnen: 
Pro Senectute Schweiz
Lavaterstrasse 60 / Postfach
8027 Zürich
Tel. 044 283 89 89 
info@prosenectute.ch

Falls Sie vor der Pensionierung bereits eine IV-Rente bezogen haben, ist es möglich, den Besitzstand zu erneuern.

Das heisst: falls Sie vor der Pensionierung bereits einen Elektroscooter besassen, wird dieser "erneuert" / finanziert.

 

 

 

 

 
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